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Die Immo Living Umzugs-Checkliste

Der 30. September ist vielerorts ein üblicher Kündigungstermin für die Wohnung. Damit alles reibungslos über die Bühne geht, haben wir vorgesorgt und aufgelistet, was Sie beim Wohnungswechsel unbedingt beachten müssen.

Keine Lust mehr auf den muffelnden Teppich? Es gibt einfach keinen Platz mehr für das neuentdeckte Möbelstück, und auf den Krach mit den Nachbarn kann gut verzichtet werden? Ganz klar: Eine neue Wohnung muss her! Good News: In vielen Kantonen ist der 30. September ein offizieller Kündigungstermin, in Luzern kann eigentlich sogar auf jedes Monatsende gekündigt werden. Wer noch keine passende Bleibe hat, kann hier klicken und sich umschauen.


Vor dem Umzug
  • Kündigen Sie den Mietvertrag fristgerecht.
  • Fordern Sie den Ihnen in der Regel zustehenden freien Umzugstag beim Arbeitgeber und planen Sie diesen fix ein.
  • Melden Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde ab.
  • Besitzen Sie einen Hund, muss auch dieser abgemeldet werden.
  • Es gilt: Papierkram und noch mehr Papierkram. Informieren Sie alle wichtigen Stellen und Institute (Militär oder Zivilschutz- bzw. Zivildienst, Stromlieferant, Bank, Versicherung, Billag etc.) über den bevorstehenden Umzug und geben Sie Ihre neue Zustelladresse bekannt
  • Melden Sie den Umzug auch der Post und geben Sie nach Bedarf einen Nachsendeauftrag auf. Tipp: Im Internet gebucht ist der Nachsendeauftrag für ein Jahr rund 12 Franken günstiger.
  • Informieren Sie die ihren TV- und Festnetzanbieter frühzeitig über den Umzug, sonst kann es leicht Probleme mit dem Umschalten geben!
  • Klären Sie gegebenenfalls ab, ob sie den Umzugswagen am neuen Wohnort länger parkieren können. Je nachdem ist sogar eine Zufahrtsbewilligung (z.B. bei einer Wohnung in der Altstadt) nötig.
  • Die alte Wohnung selbst reinigen oder ein Institut beauftragen – achten Sie dabei darauf, dass eine Abnahmegarantie vereinbart wird.

 

Am Tag des Umzugs
  • Füllen Sie das Rückgabeprotokoll gemeinsam mit dem alten Vermieter oder der alten Vermieterin aus.
  • Übergeben Sie alle alten Schlüsselsätze – gegen eine unterschriebene Quittung.
  • Begehen Sie die neue Wohnung gemeinsam mit den neuen Vermietenden und lassen Sie ein Aufnahmeprotokoll anfertigen.

 

Nach dem Umzug
  • Melden Sie sich innerhalb der vorgegebenen Frist (meistens ca. 14 Tage) in Ihrer neuen Wohngemeinde an.
  • Hunde sind ebenfalls bei der neuen Wohngemeine anzumelden.
  • Entdecken Sie weitere nicht selber verursachte Schäden, die nicht im Aufnahmeprotokoll stehen, müssen Sie diese dem Vermieter oder der Vermieterin umgehend melden.
  • Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der neuen Wohngemeinde über ihren Zuzug.

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